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Bewerbungsunterlagen Folgende Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt sein:
Schulzeugnisse, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, müssen vor Einreichung der Bewerbung durch eine hierfür zuständige Behörde (Oberschulamt, Breitscheidstr. 42, 70176 Stuttgart) in der Bundesrepublik Deutschland als der erforderlichen Schulbildung gleichwertig anerkannt und in das deutsche Notensystem umgerechnet worden sein. Sonstige ausländische Bescheinigungen, Zeugnisse und Bestätigungen müssen amtlich beglaubigt in die deutsche Sprache übersetzt worden sein. Bitte verwenden Sie für die Bewerbung keine Schnellhefter, Mappen, Prospekthüllen o.ä. (Ihre Bewerbung wird beim Posteingang sofort in eigens dafür vorgesehene Mappen gesteckt), und legen Sie für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei. |
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Voraussetzungen Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung zur/zum Diätassistentin/Diätassistenten sind:
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Zeitraum Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Für den Ausbildungsbeginn 01. Oktober endet der Bewerbungszeitraum jeweils am 31. März desselben Jahres. Später eintreffende Bewerbungen können bei offenen Plätzen noch berücksichtigt werden. Eine Benachrichtigung erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens. |
Download
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![]() Ablauf Die Aufnahme in die Schule erfolgt aufgrund der Anzahl der Bewerbungen nach Maßgabe der vorhandenen Ausbildungsplätze. Auswahlkriterien sind Leistung, Eignung und ggf. soziale Härte. Im Zulassungsverfahren werden die Noten in Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Deutsch, Gemeinschaftskunde und Englisch berücksichtigt. Durch berufsspezifische Praktika (z.B. in der Großküche, eines Krankenhauses, Altersheims oder Hotels) oder durch eine ausbildungsrelevante Berufsausbildung (z.B. Köchin/Koch, Hauswirtschafterin, Arzthelferin) verbessern sich die Chancen im Zulassungsverfahren. Zusätzlich werden beim Auswahlverfahren für soziales Engagement, ausbildungsrelevante Aktivitäten, soziales Jahr und Wehr- und Zivildienst Boni vergeben. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet ein Auswahlausschuss. |
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