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Bewerbungsunterlagen Folgende Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt sein:
Schulzeugnisse, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, müssen vor Einreichung der Bewerbung durch eine hierfür zuständige Behörde (Zeugnisanerkennungsstelle, Breitscheidstr. 42, 70176 Stuttgart) in der Bundesrepublik Deutschland als der erforderlichen Schulbildung gleichwertig anerkannt und in das deutsche Notensystem umgerechnet worden sein. Sonstige ausländische Bescheinigungen, Zeugnisse und Bestätigungen müssen amtlich beglaubigt in die deutsche Sprache übersetzt worden sein. Bitte verwenden Sie für die Bewerbung keine Schnellhefter, Mappen, Prospekthüllen o.ä. (Ihre Bewerbung wird beim Posteingang sofort in eigens dafür vorgesehene Mappen gesteckt. Legen Sie für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei. |
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Voraussetzungen Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung zur LogopädIn sind:
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Zeitraum Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ist in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. Februar eines jeden Jahres für die im Oktober des Jahres beginnende Ausbildung an die Schule für Logopädie der Akademie zu richten. Verwenden Sie dazu bitte einen Aufnahmeantrag. Bewerbungen, die früher oder später eingehen sowie Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Alle Vorstellungsgespräche finden im Jahr 2012 in der Zeit vom 08. März bis 14. März 2012 statt. |
Download
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![]() Ablauf Die Aufnahme in die Schule für Logopädie erfolgt aufgrund der Bewerbungen nach Maßgabe der vorhandenen 20 Ausbildungsplätze. Auswahlkriterien sind Leistung, Eignung und ggf.soziale Härte. Im Zulassungsverfahren werden die Noten in Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie des letzten Schulzeugnisses (Abgangszeugnis, Zwischenzeugnis) berücksichtigt. Durch berufsspezifische Praktika (z. B. in einer sozialen Einrichtung wie Altersheim, Kindergarten oder Krankenhaus) oder durch eine ausbildungsrelevante Berufsausbildung (z. B. Erzieherin) verbessern sich die Chancen im Bewerbungsverfahren. Zusätzlich werden beim Auswahlverfahren für soziales Engagement, ausbildungsrelevante Aktivitäten, soziales Jahr und Wehr- und Zivildienst Boni vergeben. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet eine Auswahlkommission. Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, jedoch wegen begrenzter Anzahl an Ausbildungsplätzen nicht sofort angenommen werden können, gehen in eine Liste ein, auf der bis zum Unterrichtsbeginn nachgerückt wird. |
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