Universitätsklinikum Ulm
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Logopädie Bewerbung
 

Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt sein:

  • Aufnahmeantrag (der Aufnahmeantrag kann schriftlich bei der Schule angefordert oder heruntergeladen werden)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 1 PassbildLogopädie Bewerbungsunterlagen
  • das (die) Schulabgangszeugnis(se), ggf. Zwischenzeugnis
  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein soll und das bestätigt, daß der Bewerber nicht wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des angestrebten Berufs unfähig oder ungeeignet ist.

Schulzeugnisse, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, müssen vor Einreichung der Bewerbung durch eine hierfür zuständige Behörde (Zeugnisanerkennungsstelle, Breitscheidstr. 42, 70176 Stuttgart) in der Bundesrepublik Deutschland als der erforderlichen Schulbildung gleichwertig anerkannt und in das deutsche Notensystem umgerechnet worden sein. Sonstige ausländische Bescheinigungen, Zeugnisse und Bestätigungen müssen amtlich beglaubigt in die deutsche Sprache übersetzt worden sein.

Bitte verwenden Sie für die Bewerbung keine Schnellhefter, Mappen, Prospekthüllen o.ä. (Ihre Bewerbung wird beim Posteingang sofort in eigens dafür vorgesehene Mappen gesteckt. Legen Sie für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei.

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung zur LogopädIn sind:

  • Abgeschlossene Realschulbildung oder eine andere gleichwertige Ausbildung
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die durch Vorlage eines ärztliches Zeugnisses nachzuweisen ist, das nicht älter als 3 Monate sein darf
  • Vorpraktikum im medizinischen oder sozialpädagogischen Bereich ist nicht Voraussetzung, aber wünschenswert

Zeitraum

Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ist in der Zeit vom

1. Oktober bis 15. Februar

eines jeden Jahres für die im Oktober des Jahres beginnende Ausbildung an die Schule für Logopädie der Akademie zu richten.

Verwenden Sie dazu bitte einen Aufnahmeantrag. Bewerbungen, die früher oder später eingehen sowie Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen bleiben unberücksichtigt.

Alle Vorstellungsgespräche finden im Jahr 2012 in der Zeit vom 08. März bis 14. März 2012 statt.

Download

Diätassistenz Aufnahmeantrag PDF  Aufnahmeantrag
(3 Seiten, bitte am PC ausfüllen und danach ausdrucken)

Diätassistenz Aufnahmeantrag PDF  Infoflyer zur Ausbildung
(2 Seiten)

 

 

 

 
Logopädie Bewerbungsablauf

Ablauf

Die Aufnahme in die Schule für Logopädie erfolgt aufgrund der Bewerbungen nach Maßgabe der vorhandenen 20 Ausbildungsplätze. Auswahlkriterien sind Leistung, Eignung und ggf.soziale Härte. Im Zulassungsverfahren werden die Noten in Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie des letzten Schulzeugnisses (Abgangszeugnis, Zwischenzeugnis) berücksichtigt.

Durch berufsspezifische Praktika (z. B. in einer sozialen Einrichtung wie Altersheim, Kindergarten oder Krankenhaus) oder durch eine ausbildungsrelevante Berufsausbildung (z. B. Erzieherin) verbessern sich die Chancen im Bewerbungsverfahren. Zusätzlich werden beim Auswahlverfahren für soziales Engagement, ausbildungsrelevante Aktivitäten, soziales Jahr und Wehr- und Zivildienst Boni vergeben.

Über die Aufnahme in die Schule entscheidet eine Auswahlkommission. Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, jedoch wegen begrenzter Anzahl an Ausbildungsplätzen nicht sofort angenommen werden können, gehen in eine Liste ein, auf der bis zum Unterrichtsbeginn nachgerückt wird.

Menüleiste unten
Ein sozialer Härtefall liegt vor, wenn die Ablehnung für den/die Bewerber/in mit Nachteilen verbunden wäre, die über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgeht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der/die Bewerber/in durch gesundheitliche (Vorschriften über die Berufsausübung dürfen nicht entgegenstehen),familiäre oder soziale Umstünde oder durch Zeitverluste, die vor Aufnahme der Ausbildung entstanden sind und die der/die Bewerber/in nicht zu vertreten hat, anderen Bewerbenden gegenüber so erheblich benachteiligt ist, dass sie/ihn die Ablehnung unzumutbar belasten würde.
Über das Vorliegen eines sozialen Härtefalls entscheidet der Auswahlausschuss. Bei Antrag auf soziale Härte bitte das entsprechende Feld auf dem Aufnahmeantrag kennzeichnen und der Bewerbung ein kurzgefasster, schriftlicher Antrag mit Angabe von Gründen beifügen.
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